Demnach sehen die VBRS-Richtlinien eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor, wenn der Täter in einem Elektronik Fachgeschäft ein Gerät im Wert von CHF 2'000.00 behändigt und das Geschäft verlässt ohne zu bezahlen. Auf der objektiven Seite gilt zu beachten, dass der Beschuldigte einen Koffer sowie 16 Hosen und 19 T-Shirts mit einem Gesamtwert von CHF 1'456.45 zu behändigen versuchte, indem er die Kleidungsstücke in dem Koffer verstaute und damit versuchte, die Selfcheckout-Kassen zu passieren ohne zu bezahlen (pag. 553, S. 34 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Deliktsbetrag kann keineswegs als tief bezeichnet werden.