11. Bestimmung der Einsatzstrafe (versuchter Diebstahl vom 22. Juli 2020) 11.1 Tatkomponenten Hinsichtlich des Referenzsachverhalts gemäss den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) kann auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (pag. 563, S. 44 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Demnach sehen die VBRS-Richtlinien eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor, wenn der Täter in einem Elektronik Fachgeschäft ein Gerät im Wert von CHF 2'000.00 behändigt und das Geschäft verlässt ohne zu bezahlen.