Bereits aus diesem Grund kommt für die vorliegend zu beurteilenden Delikte – (versuchter) Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung – nur eine Geldstrafe in Betracht. Das konkret schwerste Delikt bildet aufgrund der höchsten Deliktssumme der versuchte Diebstahl vom 22. Juli 2020.