an einem sexuell vergriffen haben soll, schwere psychische Belastungen hervorrufen kann. Eine solche psychische Belastung bedingt jedoch keine Widerrechtlichkeit des Erlebten. Aus der Bestätigung von Prof. Dr. med. K.________ vom 7. Juni 2022 (pag. 424) lässt sich somit auch bezüglich dieses Vorwurfs nichts Relevantes ableiten. 9.8.4 Fazit zur Beweiswürdigung Aufgrund der Gesamtumstände ist nicht auszuschliessen, dass in der fraglichen Nacht etwas Strafbares vorgefallen ist.