Insofern können die diesbezüglichen, sich im Verlaufe der Aussagengenese noch aggravierenden Beobachtungen des Zeugen als widerlegt gelten. Dieser Umstand wirft einen grossen Schatten auf die generelle Glaubhaftigkeit der belastenden Aussagen des Zeugen. Wenn er sogar in diesem Kernbereich derartig gewichtige Dinge behauptet, die sich nachweislich nicht ereignet haben, und den Beschuldigten damit massiv belastet, dann stellt sich die Frage, welche nicht überprüfbaren Behauptungen ebenfalls nicht stimmen.