25 Konsultation von diesem Geschehen erzählt hat. Daraus kann nicht auf eigenes Erleben geschlossen werden. 9.8.3 Zum Vorwurf der Schändung Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, er habe die widerstandsunfähige Privatklägerin mit der Hand unter den Kleidern im Vaginalbereich angefasst und ihre nackte Brust geleckt. Die Privatklägerin konnte zu diesem Vorfall keine eigenen Erlebnisse schildern, zumal sie zu diesem Zeitpunkt bereits weggetreten war.