113 Z. 224 ff.). Auch erwähnte sie spontan nichts in die Richtung, auch nicht in eigenen Worten, dass der Beschuldigte in der Wohnung ihre Hand in Richtung seines entblössten Glieds hätte führen wollen. Auf einer Fotovorweisung war es ihr zudem nicht möglich, den Beschuldigten zu erkennen; sie könne sich nicht an das Gesicht des Eritreers erinnern (pag. 111 Z. 124 f.). Anlässlich der zweiten Einvernahme vom 1. September 2021 sagte sie im Rahmen ihrer Spontanerzählung, sie seien zusammen im Wohnzimmer gesessen. Auf einmal sei sie «weg» gewesen, von dort an könne sie sich an nichts mehr erinnern. Anschliessend erwähnte sie sogleich den angeblich darauffolgenden Schändungsmoment (pag.