Ein solches Verhalten würde der Zeuge wohl keineswegs mehr als «ein bisschen übergriffig» oder «leicht übergriffig» bezeichnen. Hätte der Beschuldigte sein erigiertes Glied tatsächlich aus der Hose hervorgeholt, wäre dies dem Zeugen wohl nachhaltig in Erinnerung geblieben, zumal es sich dabei um ein einschneidendes Erlebnis handeln dürfte. Die Privatklägerin erwähnte in ihrer Erstbefragung vom 4. März 2020 auf Vorhalt der Aussage des Zeugen, wonach der Beschuldigte seinen Penis ausgepackt und versucht hätte, ihre Hand zu nehmen, damit sie diesen anfassen könnte, der Beschuldigte habe «es» versucht und auch insistiert. Sie habe sich aber gewehrt und gesagt, dass sie das nicht wolle.