Mit dieser Aussage endeten die Erstaussagen des Zeugen, ohne weitere Erklärung oder Nachfrage. In der zweiten Einvernahme vom 13. Januar 2022 wurde er zu diesem Vorfall weder befragt, noch machte er von sich aus Aussagen dazu (vgl. pag. 94 ff.). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er nur noch, am Anfang sei alles gut gewesen, dann sei es langsam auf die Belästigungsseite gerutscht, also ein bisschen übergriffig. Einfach mit dem Betatschen und die ganze Zeit die Brüste rausnehmen wollen (pag. 442 Z. 26 ff.). Anschlies-