Der Zeuge erwähnte den dem Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung zu Grunde liegende Vorfall nur gerade ein einziges Mal, bei seiner Ersteinvernahme vom 2. März 2020. In der ersten Spontanerzählung sagte er lediglich, er habe zu Hause für alle etwas gekocht, sie seien zu dritt auf dem Sofa gesessen und es sei ihm nicht wohl gewesen. Der Beschuldigte sei auch sehr aufdringlich zu der Privatklägerin gewesen und sie habe ihm mehrfach zu verstehen gegeben, dass sie das nicht wolle. Sie habe ihn mehrfach weggestossen (pag. 90 Z. 39 ff.).