Die Vorinstanz habe gestört, dass der Zeuge die Jacke später nicht mehr erwähnt habe. Aber er habe die gleichen Körperstellen erwähnt, das sei wichtig. Später habe er von der geöffneten Hose und dann von der heruntergezogenen Hose gesprochen. Weitere Widersprüche habe die Vorinstanz nicht genannt. Die Befragungen hätten mehr als zwei Jahre gedauert, die Jacke sei nebensächlich gewesen, daher sei nicht erstaunlich, dass sie nicht mehr erwähnt worden sei. Das Kerngeschehen bleibe gleich und das sei entscheidend. Auch bezüglich des Vorwurfs der sexuellen Nötigung würden die Aussagen des Zeugen mit denen der Privatklägerin übereinstimmen.