Ebenfalls wären im Zusammenhang mit einem derartigen Ereignis nicht nur eine detailreichere, sondern auch eine emotionalere Aussage zu erwarten gewesen. C.________ macht jedoch keinerlei Angaben zu ihrem Gefühlserleben im fraglichen Moment, sondern erklärt nur, dass sie danach vom Sofa zum Stuhl gegangen sei und dem Beschuldigten gesagt habe, er solle doch ins "Puff" gehen. Hinzu kommt, dass die Aussagen von C.________ in sich widersprüchlich sind. Bei ihrer ersten Einvernahme hatte sie nämlich noch erklärt, dass sie nicht gesehen habe, ob der Beschuldigte seinen Penis ausgepackt habe (pag. 113, Z. 227).