Der Umstand, dass C.________ den besagten Vorfall weder an ihrer ersten Befragung noch an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme von sich aus erwähnte, erscheint ungewöhnlich. Immerhin ist die Tatsache, dass ein mehr oder weniger fremder Mann seinen Penis aus der Hose nimmt und versucht, eine Berührung daran zu erzwingen, als sehr einschneidendes Erlebnis zu bewerten. Ebenfalls wären im Zusammenhang mit einem derartigen Ereignis nicht nur eine detailreichere, sondern auch eine emotionalere Aussage zu erwarten gewesen.