Nebstdem vorliegend diverse Unstimmigkeiten in den Tateinzelheiten festgestellt werden können, stellt sich dem Gericht vorliegend die Frage, weshalb J.________ erst aktiv ins Geschehen eingegriffen hat, als C.________ bereits bewusstlos gewesen ist. Schliesslich führte er konstant aus, dass seine "Tante" schon vor diesem Zeitpunkt mehrfach gesagt habe, dass es jetzt genug sei und sie die Berührungen des Beschuldigten nicht mehr wolle. Es erscheint ziemlich realitätsfern, dass er den Beschuldigten, den er als übergriffig empfindet, zunächst trotz offensichtlich fehlendem Einverständnis seitens C.________ einfach gewähren lässt.