In den nachfolgenden Einvernahmen fand diese Jacke keine Erwähnung mehr. Der Wegfall dieses nicht unwesentlichen Details ist nicht nachvollziehbar, zumal der Anblick, welcher sich dem Beschuldigten bei der Rückkehr von der Toilette geboten hat - abhängig davon, ob die Jacke auf dem Schoss von C.________ lag oder nicht - ein ganz anderer gewesen sein dürfte. Widersprüchlich erscheint ebenfalls, dass J.________ zunächst zu Protokoll gab, dass der Beschuldigte die Hose von C.________ "nur" geöffnet gehabt habe, um sodann zu erklären, dass diese bis zu den Knien heruntergezogen gewesen sei. Dies zeigt, dass in seinen Aussagen auch gewisse Aggravierungstendenzen vorhanden sind.