90, Z. 48 ff.)" Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 13.01.2022 sagte er: "Das Krasse war, dass er ihre Brüste freigemacht hatte, und hat mit seinen Händen ihre Genitalien berührt (…) Ihre Brust war frei, und er hat die Brust massiert und geleckt (…) Er hat sie masturbiert sozusagen, er war mit den Fingern in ihrer Vagina (…) Er hat ihr den Hosenladen aufgemacht, die Hosen bis zu den Knien heruntergezogen (pag. 95, Z. 56 ff.; pag. 95, Z. 73; pag. 96, Z. 92; pag. 97, Z. 128 ff.)". An der Hauptverhandlung vom 09.06.2022 gab J.________ folgendes zu Protokoll: "Der Beschuldigte hat sie an den Genitalien angefasst, die Kleider waren unten. Die eine Brust war auch draussen.