An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass vorliegend mit den Sexualdelikten klassische Vier- Augen-Delikte angeklagt sind. In casu besteht die Besonderheit, dass am fraglichen Abend eine Drittperson anwesend gewesen ist. Daher bildet nebst der Würdigung der Aussagen des Beschuldigten 13 und jener von C.________ insbesondere die Würdigung der Aussagen des direkten Tatzeugen, J.________, Kern der Beweiswürdigung. Heranzuziehen sind selbstverständlich auch die dem Gericht vorliegenden objektiven Beweismittel. Würdigung der Aussagen des Beschuldigten