Die Privatklägerin habe sich gegen diese Handlung gewehrt, indem sie sich vom Beschuldigten entfernt habe, sodass die sexuelle Nötigung nicht gelungen sei (pag. 318). 9.2 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Bezüglich der allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse im Besonderen kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 526 ff., S. 7 ff. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). 9.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die Beweismittel, die bereits im erstinstanzlichen Verfahren vorlagen, zutreffend wiedergegeben und zusammengefasst (pag. 529 ff., S. 10 ff.