der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Ebenso kann im Hinblick auf die rechtskräftigen Schuldsprüche bezüglich der rechtlichen Würdigung auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (pag. 555 ff., S. 36 ff. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Erwägungen zur Strafzumessung und Landesverweisung wird der massgebliche Sachverhalt dieser Tatbestände an dieser Stelle nochmals kurz zusammengefasst: Am 6. Juli 2020 entwendete der Beschuldigte im N.________ Megastore in Biel drei Flaschen Whiskey mit einem Gesamtwert von CHF 135.85 und am 9. Juli 2020 im N.____