Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 9. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der sexuellen Belästigung, angeblich mehrfach begangen am 2. März 2020, in T.________ (Orschaft), in der Region ________ sowie an der F.________strasse, z.N. C.________; 2. des Schuldspruchs, wonach A.________ schuldig erklärt wurde 1.1. des Diebstahls, mehrfach und teilweise versucht begangen; 1.2 des Hausfriedensbruchs, mehrfach begangen;