9. Herr A.________ verurteilt wurde zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/3). 10. das amtliche Honorar der Verteidigung vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland auf CHF 9'373.15 bestimmt wurde. II. Herr A.________ sei freizusprechen 1. von der Anschuldigung der Schändung, angeblich begangen am 02.03.2020, in T.________ (Ortschaft), F.________strasse, zum Nachteil von Frau C.________,