4. Herr A.________, schuldig gesprochen wurde der Sachbeschädigung, begangen am 17.03.2020, in 3084 Wabern, H.________strasse, z.N. E.________; 5. Herr A.________, schuldig gesprochen wurde der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen einige Tage vor dem 22.07.2020, in Bern, evtl. anderswo, durch den Konsum einer unbekannten Menge Kokain und Cannabis; 6. Herr A.________, verurteilt wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'100.00;