1. Die Verfahrenskosten im vorliegenden Berufungsverfahren seien vollumfänglich der Staatskasse, eventualiter dem Beschuldigten aufzuerlegen. 2. Der Straf- und Zivilklägerin C.________ sei für das vorliegende Berufungsverfahren (weiterhin) die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt D.________, Biel, zu gewähren. 3. Die amtliche Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands der Straf- und Zivilklägerin C.________, Rechtsanwalt D.________, Biel, sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen. 4. Es seien die weiteren notwendigen Verfügungen zu erlassen