_ form- und fristgerecht die Berufungserklärung der Privatklägerin ein (pag. 596 ff.). Darin beschränkte er die Berufung auf die Freisprüche von den Anschuldigungen der Schändung (Ziff. I.1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) und der versuchten sexuellen Nötigung (Ziff. I.2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie auf die Abweisung der Zivilforderung der Privatklägerin (Ziff. IV.1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Gleichentags reichte Rechtsanwältin B.________ die Berufungserklärung des Beschuldigten ein (pag. 663 f.), beschränkt auf die Verurteilung zu einer Landesverweisung von 5 Jahren (Ziff.