Die Untersuchungshaft von 1 Tag wird im Umfang von 1 Tag auf die Geldstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/3), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'983.35 und Auslagen von CHF 5'172.30, insgesamt bestimmt auf CHF 9'155.65 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 6'031.25). [Zusammensetzung der Verfahrenskosten]