3. von der Anschuldigung der sexuellen Belästigung, angeblich mehrfach begangen am 02.03.2020, in T.________ (Ortschaft), in der Region ________ sowie an der F.________strasse, z.N. C.________ unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (2/3), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 7'966.65 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 10'364.55, insgesamt bestimmt auf CHF 18'331.20, an den Kanton Bern. [Zusammensetzung der Verfahrenskosten] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 400.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 17'931.20.