18. DNA-Profil und erkennungsdienstliche Daten Als weitere Folge des Freispruchs sind das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil und die von ihm erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils) unverzüglich zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Bst. c DNA-ProfilG). 20 V. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 9. November 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als