19 16. Amtliche Entschädigung Rechtsanwältin B.________ machte mit Kostennoten vom 25. Juni 2024 für die Jahre 2022 und 2023 einen Aufwand von 6.75 h und Auslagen von CHF 12.60 und für das Jahr 2024 einen Aufwand von 5.45 h und Auslagen von CHF 122.60 geltend (pag. 1847 ff.). Diese Aufwände entsprechen dem gebotenen Zeitaufwand für die Verteidigung in einem oberinstanzlichen Verfahren wie dem vorliegenden und sind deshalb, wie beantragt, zu entschädigen.