Anspruch auf eine Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen, die ihr aus ihrer notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind. Der Beschuldigte beantragte oberinstanzlich, ihm seien CHF 2'370.00 für die Transportkosten, das Hotel und den Arbeitsausfall auszurichten. Der Beschuldigte ist für die Durchführung der Berufungsverhandlung aus der D.________(Land) angereist. Zufolge des Freispruchs sind ihm die Aufwendungen für diese Reise zu erstatten, soweit diese im Verfahren belegt wurden. Gemäss den eingereichten Unterlagen sind folgende Kosten ausgewiesen: - Hinflug: Umgerechnet rund CHF 1'270.00 (pag.