Eine Reduktion um 40% erscheint vor diesem Hintergrund gerechtfertigt, so dass für die erste Inhaftierung eine Genugtuung von CHF 120.00 pro Tag resultiert, insgesamt ausmachend für 28 Tage CHF 3'360.00. In Bezug auf die zweite Haft wird der Tagessatz in Anwendung der soeben zitierten Rechtsprechung nach den ersten Monaten gesenkt, da die erste Haftzeit besonders schwer ins Gewicht fällt. Für die ersten 90 Hafttage wird ebenfalls von einem Tagessatz von CHF 200.00 als Basisbetrag ausgegangen. Für die weiteren 40 Tage wird dieser Basisbetrag auf CHF 120.00 reduziert.