973 Z. 204 f.). Ein weiterer Anhaltspunkt, der auf eine Nähe des Beschuldigten zu Betäubungsmitteln hinweist, ist die Kontamination des Fahrzeugs, in dem der Beschuldigte am 3. Juli 2021 angehalten wurde, mit Kokain, Ketamin, Methamphetamin und LSD. Da das Auto der Lebensgefährtin resp. dem Schwager des Beschuldigten gehörte und die Anhaltung fast vier Jahre nach dem vorliegend zu prüfenden Vorfall vom 16. September 2017 erfolgte, lassen sich daraus jedoch keine stichhaltigen Rückschlüsse ziehen.