601 Z. 204 ff.). Der Beschuldigte sagte demgegenüber aus, er sei in keiner Wohnung gewesen, sondern mit H.________ am Vormittag in einem Latino-Lokal essen gegangen. Dann seien plötzlich zwei Afrikaner mit einem Fahrzeug gekommen (pag. 99 Z. 231 f., pag. 293 Z. 137 f., pag. 315 Z. 191 f., pag. 367 Z. 407 ff., pag. 369 Z. 479 und pag. 1824 Z. 12). Nochmals davon abweichend sagte H.________ aus, dass der Beschuldigte um 14:00 Uhr zu ihm ins Auto gestiegen (pag. 820 Z. 151) bzw. dazugekommen sei, als er mit dem Fahrrad und den Drogen aus dem Park zurückgekommen sei (pag. 933 Z. 73 ff. und pag. 935 Z. 137).