14 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe H.________ zu I.________ begleitet, von dem dieser ausserhalb der Wohnung der Familie 903 Gramm Kokaingemisch in einer roten Tasche übernommen habe, mit dem Auftrag, diese Drogen für CHF 40'000.00 zu verkaufen. Dies geht auf eine Aussage von K.________ zurück, der angab, den Beschuldigten das erste Mal in der Wohnung der Familie gesehen zu haben, als er H.________ abgeholt habe. Zu welchem Zeitpunkt der Beschuldigte dazu gestossen sei, konnte er allerdings nicht sagen (pag. 599 Z. 146 f., pag. 600 Z. 170 ff. und pag. 601 Z. 204 ff.).