9 schuldigten in der Anklageschrift vorgeworfen wird, wonach er zum Schutz von H.________ nach G.________ mitgefahren sei. Dasselbe gilt für die Argumentation, der Beschuldigte habe das designierte Fluchtfahrzeug gelenkt. Zum einen ist diese Beteiligungsform in der Anklageschrift ebenfalls nicht erwähnt, weshalb von vornherein kein Platz für eine entsprechende Interpretation des Sachverhalts besteht. Zum anderen ist die Angabe des Beschuldigten, er sei von H.________ für seine Fahrdienste angefragt worden, anzuzweifeln. Es ist wenig glaubhaft, dass der Beschuldigte als Fahrer involviert war.