Ob dies nun im Sinne einer moralischen Stütze oder als aktive Person war, kann nicht beurteilt werden». Den ermittelnden Polizisten zeigte sich somit – anders als bei den weiteren Beteiligten – bis zum Schluss kein gesichertes Bild, welche Rolle dem Beschuldigten zukam. Auch das Zwangsmassnahmengericht zeigte sich diesbezüglich unsicher und hielt in seinem ersten Haftentscheid fest, dass die Ermittlungen prioritär auf die Rolle des Beschuldigten auszurichten seien, und beschränkte die Haft auf einen Monat (pag.