Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte er sich ohne Waffe oder Ähnliches abseits in einem anderen Auto befunden und somit keine unmittelbare Möglichkeit gehabt, H.________ zu beschützen. Entsprechend diesen Überlegungen hielt der zuständige Sachbearbeiter der Polizei in den Schlussbemerkungen zum Sammelrapport vom 24. Januar 2018 fest: «Welche Rolle A.________ schlussendlich innehatte, entzieht sich der Kenntnis des Schreibenden. Unbestritten ist jedoch, dass A.________ bei der Übergabe des Kokains anwesend war und H.________ unterstützte. Ob dies nun im Sinne einer moralischen Stütze oder als aktive Person war, kann nicht beurteilt werden».