8 M.________(Auto). Das Kokain befand sich in dieser Zeit bei H.________ im O.________(Auto). Wäre etwas im O.________(Auto) vorgefallen, hätte der Beschuldigte nicht eingreifen und H.________ mit dem Kokain beschützen können. Auch bei der Übergabe des Kokains im O.________(Auto), d.h. im Zeitpunkt des grössten Risikos für H.________, befand sich der Beschuldigte abseits im M.________(Auto) und hätte somit nicht unmittelbar einschreiten können. Es gibt denn auch keine Hinweise dafür, dass der Beschuldigte in dieser Phase in ständigem Kontakt mit H.________ gestanden wäre. Im Gegenteil: Das abgehörte Tele-