601 Z. 214 ff.). Sodann fügte K.________ an, dass er nicht wisse, warum der Beschuldigte mitgekommen sei, eben als Security, nehme er an (pag. 601 Z. 216 f.). Etwas später in derselben Einvernahme und angesprochen auf die Aufgabe des Beschuldigten in G.________ antwortete K.________, dass der Beschuldigte in diesem Moment keine Aufgabe gehabt habe. Was für eine Aufgabe der Beschuldigte gehabt hätte, wenn etwas passiert wäre, wisse er nicht (pag. 602 Z. 261 ff.). Im Rahmen einer früheren Einvernahme sagte er direkt angesprochen auf den Beschuldigten einzig aus, dass dieser die ganze Zeit im M.________(Auto) gewesen sei. Er sei in F._____