12. Beweiswürdigung der Kammer Die Umstände, unter denen der Beschuldigte am 16. November 2017 angehalten wurde, haben zurecht den Verdacht erweckt, der Beschuldigte habe sich an der durch die Polizei unterbrochenen Drogenübergabe beteiligt. Es ist naheliegend, seine Anwesenheit in einem der beteiligten Autos sowie seine Fluchtreaktion beim Auftauchen der Polizei als Hinweis für seine Beteiligung zu werten.