6 10. Bestrittener Sachverhalt Wie bereits vor der Vorinstanz ist vor oberer Instanz umstritten, ob der Beschuldigte wusste, dass er an einer Drogenübergabe teilnimmt, und ob er H.________ zu dessen Schutz nach G.________ begleitete oder ihn lediglich in der Annahme nach G.________ begleitete, dieser müsse einen Geldbetrag abholen.