600, Z. 176 ff.). S.________, der eigentlich vermitteln sollte, aber weder U.________ (Sprache) noch E.________ (Sprache) sprach, stieg fahrerseitig zum Beschuldigten in den M.________(Auto) ein (Einvernahme von K.________ vom 20.06.2018, pag. 600, Z. 176 ff.). Um 17:00 Uhr intervenierte die Polizei sowohl im O.________(Auto) als auch dem M.________(Auto). Der Beschuldigte floh. Die Polizei konnte ihn nach kurzer Zeit anhalten, als er gerade dabei war, die Bahngleise zu überqueren. Dabei wurde er beinahe von einem herannahenden Schnellzug erfasst (pag. 021).