7. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse zutreffend wiedergegeben. Darauf wird verwiesen (pag. 1659 ff., S. 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Lediglich die folgende Passage wird zum besseren Verständnis der weiteren Erwägungen wiederholt: Der Grundsatz «in dubio pro reo» als Beweiswürdigungsregel besagt, dass sich das Gericht nicht von einem für die angeklagte Person ungünstigen Sachverhalt überzeugt erklären darf, wenn bei objektiver Betrachtung Zweifel bestehen, ob sich der Sachverhalt so verwirklicht hat.