1726 und pag. 1812). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 25. Juni 2024 wurde der Beschuldigte zudem erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 1820 ff.). 5. Anträge der Parteien 5.1 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in der Berufungsverhandlung was folgt (pag. 1845; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 9. November 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Verfügung über die beschlagnahmten Gegenstände (Ziff. 11.2. des Urteilsdispositivs). II.