1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 9. November 2021 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) durch das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) vom Vorwurf der Gehilfenschaft zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz freigesprochen. Dem Beschuldigten wurde eine Genugtuung von CHF 24'000.00 zugesprochen für die besonders schweren Verletzungen seiner persönlichen Verhältnisse. Die Verfahrenskosten wurden vollumfänglich dem Kanton Bern auferlegt. Der Beschuldigte wurde aus der Sicherheitshaft entlassen.