Die Ausführungen zur Ersatzforderung waren mangels Noven entbehrlich und somit nicht geboten. Für das Studium der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft sowie das Verfassen der zweieinhalbseitigen Replik sind weitere 2 Stunden angemessen. Geboten erscheinen weitere 2 Stunden Zeitaufwand für das Studium des Urteils und Abschlussarbeiten. Somit resultiert ein Gesamtaufwand von 10 Stunden. Obwohl für bernische Verhältnisse eher hoch, wird weiterhin von einem Stundenansatz von CHF 300.00 ausgegangen (vgl. pag. 19 196 ff.). Es ergibt sich ein Honorar von CHF 3’000.00 zuzüglich Auslagen von CHF 67.00.