Der Tarifrahmen in Strafsachen in Verfahren vor dem Wirtschaftsstrafgericht beträgt CHF 2’000.00 bis 80‘000.00 (Art. 17 Bst. d PKV). Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG). Das Honorar im Rechtsmittelverfahren beträgt 10 bis 50 Prozent des Honorars gemäss Art. 17 Abs. 1 Bst. d PKV (Art. 17 Abs. 1 Bst. f PKV). Der in der Sache «gebotene» Zeitaufwand setzt die Bekanntgabe des vom Rechtsvertreter tatsächlich geleisteten Zeitaufwands voraus;