In diesem Fall wäre er aufgrund der aufgehobenen Qualifikation sowie des tieferen Strafmasses mit seinen Anträgen im Umfang von 3/8 durchgedrungen. Er unterlag jedoch insoweit, als er (ursprünglich) einen Freispruch sowie ein Absehen von einer Ersatzforderung beantragte (pag. 19 089). Somit sind