19 358), kann offengelassen werden. Die subjektive Tatschwere wirkt sich aufgrund des Eventualvorsatzes somit leicht verschuldensmindernd aus. Angemessen erscheint eine Reduktion um 1/6. Es resultieren 225 Tagessätze Geldstrafe. 15.3 Zwingende Strafmilderungsgründe (Gehilfenschaft und Teilnahme am Sonderdelikt) Es wird auf die zutreffenden Erwägungen im Urteil SK 19 96 verwiesen werden (pag. 19 233): Der Beschuldigte hat an der fraglichen Haupttat (lediglich) als Gehilfe mitgewirkt […], was obligatorisch eine Strafmilderung nach sich zu ziehen hat (Art. 25 StGB).