11 aktionen erkannt und tätigte dennoch keine Nachforschungen dazu (zum Ganzen pag. 19 221-223). Zu Recht wurde seine Aussage, er habe sich keine Sekunde über diese Abläufe gewundert (pag. 05 001 026, Z. 241 ff.), als Schutzbehauptung eingestuft. Seine Motivation war offensichtlich nicht auf die Behandlung C.____'scher Patienten gerichtet. Das von der Verteidigung angeführte Bestätigungsschreiben der C.____'schen Botschaft in Bern vom 30. August 2018 (pag. 18 041) ändert daran nichts. Dem Schreiben zufolge habe der attaché L.___