Die VBRS-Richtlinien empfehlen für einen Täter, der sich als Kassier eines Fussballvereins in der Clubkasse (Bankkonto mit alleiniger Vollmacht) mit CHF 20'000.00 zur Bezahlung seiner persönlichen Schulden bedient, 120 Strafeinheiten vor. Gemäss Ziff. 3.2 der vorerwähnten Weisung der Generalstaatsanwaltschaft wird bei Vermögensdelikten ab einem Deliktsbetrag von mindestens CHF 300'000.00 die Anklage bei einem Kollegialgericht in Dreierbesetzung empfohlen, was ein Strafmass von 720 Strafeinheiten impliziert (Art. 19 Abs. 2 Bst. b StPO e contrario).